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Fotografie | Diana Eich | Fotografenmeisterin
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Haftungshinweis
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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Fotografie Diana Eich


I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle über Fotografie Diana Eich erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  2. "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.

II. Urheberrecht

  1. Fotografie Diana Eich steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Die von Fotografie Diana Eich hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. 
  3. Überträgt Fotografie Diana Eich Nutzungsrechte an erstellten Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Fotografie Diana Eich.
  5. Der Besteller eines Bildes im Sinne vom Paragraphen 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Paragraph 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
  6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Fotografie Diana Eich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Fotografie Diana Eich zum Schadensersatz.
  7. Die Daten verbleiben bei Fotografie Diana Eich. Eine Herausgabe der Daten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder gewerblicher Nutzung wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten ect.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inklusive Mehrwertsteuer aus.
  2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Fotografie Diana Eich bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Fotografie Diana Eich.
  4. Hat der Auftraggeber Fotografie Diana Eich keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Fotografie Diana Eich behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Fotografie Diana Eich für sich und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen, Dias oder Daten haftet Fotografie Diana Eich - wenn nichts anderes Vereinbart wurde - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Fotografie Diana Eich verwahrt die Negative/Daten sorgfältig. Fotografie Diana Eich ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, aufbewahrte Negative/Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Fotografie Diana Eich übernimmt keine Haftung für technischen Datenverlust durch Defekt von Festplatten oder nicht mehr lesbare andere Speichermedien.
  3. Fotografie Diana Eich haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
  4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
  5. Die Reklamationsfrist für von Fotografie Diana Eich erstellte Aufnahmen endet nach 7 Tagen nach Übergabe.

V. Nebenpflichten

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Fotografie Diana Eich übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
  2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Fotografie Diana Eich die erstellten Fotos für Eigenpräsentationszwecke verwenden darf.
  3. Bei Aufnahmen jeglicher Art ist das Fotografieren und Filmen von dritten Personen grundsätzlich nicht zulässig. Wenn trotz wiederholter Aufforderung, dieses zu unterlassen, dem nicht Folge geleistet wird, hat Fotografie Diana Eich das Recht, die eigenen Fotoarbeiten sofort zu beenden und Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar 

  1. Überlässt Fotografie Diana Eich dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann Fotografie Diana Eich, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen. 
  2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Fotografie Diana Eich nicht zu vertreten hat, um mehr als 15 Minuten überschritten, so erhöht sich das Honorar von Fotografie Diana Eich, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Fotografie Diana Eich auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass Fotografie Diana Eich kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Fotografie Diana Eich auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
  3. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Fotografie Diana Eich schriftlich bestätigt worden sind. Fotografie Diana Eich haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  4. Geleistete Anzahlungen für Aufträge, die durch Verschulden des Auftraggebers nicht zustande gekommen sind, verfallen, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach ursprünglich vereinbartem Termin ein Neuer zustande kommt.
  5. Das Volle Honorar ist zur Zahlung fällig, wenn der Termin nicht einvernehmlich geändert wurde.
  6. Erscheint der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht, so ist das volle Honorar zu zahlen. Der Auftraggeber ist Beweispflichtig, dass Fotografie Diana Eich kein Schaden entstanden ist.
  7. Bei Absage eines Hochzeitsauftrages gilt folgende Vereinbarung: bis 12 Wochen vor Hochzeitstermin werden 50,-€ Bearbeitungsgebühr fällig. Danach muss bei Absage oder Nichterscheinen 80% des Gesamtbetrages berechnet werden. Bei Absage unter 2 Tage vor Hochzeitstermin oder Nichterscheinen wird die volle Gebühr berechnet. Die Absage muss schriftlich erfolgen.

VII. Datenschutz

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, am Aufnahmetag anwesende Personen über die Anfertigung der Fotos aufzuklären und bereits im Vorfeld deren Einverständnis einzuholen. Sollte dieses nicht erteilt werden, muss Fotografie Diana Eich bereits vor dem Aufnahmetag entsprechend informiert werden. 
  2. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. 
  3. Fotografie Diana Eich verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
  4. Die Aufnahmen werden von Fotografie Diana Eich gesichert und archiviert, sowie im Rahmen der Bestellung weiterverarbeitet. Zur Ansicht der Fotos werden diese in eine geschützte Onlinegalerie hochgeladen. 
  5. Im Falle einer Bildbestellung darf Fotografie Diana Eich die Bilddaten für den Druck an externe Dienstleister weiterleiten. 
  6. Bilddateien werden gegebenenfalls über einen externen Dienstleister an den Auftraggeber versandt.

VIII. Digitale Fotografie

  1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von Fotografie Diana Eich auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Fotografie Diana Eich. 
  2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde. 
  3. Erhält der Auftraggeber digitale Dateien auf einem Datenträger, so sind diese vom Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen.

IX. Bildbearbeitung 

  1. Die Bearbeitung von Lichtbildern/ Daten von Fotografie Diana Eich und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung von Fotografie Diana Eich. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des Paragraphen 8UrhG. 
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder von Fotografie Diana Eich digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name Fotografie Diana Eich mit den Bildern elektronisch verknüpft wird. 
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und Fotografie Diana Eich als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. 
  4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, Fotografie Diana Eich mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt Fotografie Diana Eich von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

X. Nutzung und Verbreitung 

  1. Die Verbreitung von Lichtbildern von Fotografie Diana Eich im Internet und in Intranet, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf USB-Stick, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen Fotografie Diana Eich und dem Auftraggeber gestattet. 
  2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- oder Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Fotografie Diana Eich. 
  3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die Fotografie Diana Eich auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Fotografie Diana Eich. 
  4. Fotografie Diana Eich ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 
  5. Wünscht der Auftraggeber, dass Fotografie Diana Eich ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. 
  6. Hat Fotografie Diana Eich dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von Fotografie Diana Eich verändert werden. 
  7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen.

XI. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Fotografie Diana Eich, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. 
  2. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz Fotografie Diana Eich als Gerichtsstand vereinbart.

XII. Salvatorische Klausel

  1. Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. 
  2. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.